Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fincavermittlung finca-and-more.com

1. Abschluß des Vertrages
Der Abschluß von Mietverträgen durch finca-and-more erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer oder Verwalter. Finca-amd-more tritt als Vermittler und Inkassobvollmächtigter auf.
Der Buchungsantrag wird durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung (schriftlich, via Telefax oder durch Email) angenommen und ist dann für den gebuchten Zeitraum sowie die angemeldete Zahl von Personen bindend.
Andere Leistungen als diejenigen, die auf Abschluß des Mietvertrages gerichtet sind, schuldet finca-and-more nicht.

2. Bezahlung
Mit Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages an finca-and-more fällig, die innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß zu leisten ist. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt finca-and-more den Buchungsvorgang stornieren.

3. Preise
Die auf der finca-and-more Webseite angegebenen Preise verstehen sich als "Ist-Preise" und ersetzen alle vorher gesehenen oder angebotenen Preise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden.

4. Leistungsart
Bei den von finca-and-more angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Leistungen zwischen dem Mieter, den Mitreisenden und den jeweiligen Leistungsträgern. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung der Leistungsträgers( Vermieter oder sonstige Dienstleister) abgeschlossen. Alle Ansprüche wegen Leistungsstörungen sind an die jeweiligen Leistungsträger zu richten.

5. Haftung
Die Beschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben der Leistungsträger erstellt, für eventuelle Abweichungen wird von finca-and-more keine Haftung übernommen. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Finca-and-more haftt nicht für eine bestimmten Zustand der Mietobjekte, insbesondere nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter und finca-and-more sind, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere auch für Folgeschäden ausgeschlossen. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und finca-and-more übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Mitbewohnern und Gästen und/oder durch diese mitgebrachten Tiere verursachten Schäden am Mietobjekt und beschädigte oder fehlende Inventargegstände. Schäden sind dem Vermieter, der örtlichen Verwaltung oder finca-and-more zu melden.

6. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei Ankunft das Inventar und die technischen Einrichtungen des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder finca-and-more Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muß mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

7. An- und Abreise
Bei Anreise können die Mietobjekte ab 15.00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muß bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.

8. Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden muß in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei finca-and-more. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Gesamtmietpreis fällig :
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25%
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60%
- 29 Tage oder weniger vor Mietbeginn 100%
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt EUR 65-.

9. Rücktrittsrecht
Finca-and-more kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn durch den Mieter, Mitreisende oder Gäste Das Mietobjekt oder die dazu gehörigen technischen Einrichtungen und Inventar mutwillig beschädigt oder entgegen den Gebrauchhinweisen in Betrieb nimmt, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht eine allfällig vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der bisdahin erlegte Mietpreis.
Tritt der Vermieter aus von finca-and-more nicht zu vertretenden Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Sonstiges
ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH St. Gallen, es gilt Schweitzer Recht.

Tel. +41-79-379 73 50
email: info@finca-and-more.com
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